FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen



s o n s t i g e s


S C H A D E N S M I T T E I L U N G

Ich habe einen Schaden, wie gehe ich vor?

 

  1. Am Besten Sie melden den Schaden über CASAVI oder per Email an info@schapmann-immobilien.de. Bitte schicken Sie alle relevanten Informationen, gerne auch mit Fotos, den Schaden betreffendWann hat sich dieser zugetragen, wo in der Wohnung befindet er sich. Angaben zum Mieter, Liegenschaft, Kontaktdaten und die Zustimmung, dass diese an den Handwerker weitergegeben werden dürfen. 
  2. Bei Gefahr in Verzug oder am Wochenende bitten wir Sie sich direkt an einen Handwerker (meistens Elektriker oder Sanitärdienstleister) zu wenden. 

Ich kann meine Miete diesen Monat nicht zahlen. Wie soll ich mich verhalten?

 

Bitte wenden Sie sich umgehend an uns und geben uns VORAB Bescheid. 


Was muss ich beachten, wenn ich einen Freund oder Partner in das Mietverhältnis aufnehmen möchte?

 

Wenn ein weiterer Mieter in das bestehende Mietverhältnis eintritt, wird von diesem Zeitpunkt an für alle bestehenden oder sich künftig aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Forderungen und Verbindlichkeiten gemeinsam gehaftet. Dies betrifft im Verhältnis zum Vermieter auch solche Verpflichtungen, die aus der Zeit vor dem Eintritt einer weiteren Person herrühren.


Mein Nachbar hört ständig laute Musik. Was kann ich dagegen unternehmen?

 

Sprechen Sie den Nachbarn freundlich darauf an und bitten Sie ihn um Rücksichtnahme. Die direkte Kommunikation mit dem Nachbarn führt in der Regel zu einem positiveren Ergebnis, als Sie vielleicht erwarten.

Hinweis: Bei gröberen Belästigungen verständigen Sie die Polizei. Dann kann die Angelegenheit vor Ort geklärt werden.


Welche Auswirkungen haben falsche Angaben in der Selbstauskunft?

 

Sollte sich nach Abschluss des Mietvertrages herausstellen, dass ein Mietinteressent vorsätzlich falsche Angaben im Bewerbungsformular gemacht hat, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag anzufechten. Dies stellt eine strafbare Handlung dar, der Vermieter kann Strafanzeige erstatten.


K Ü N D I G U N G  –  Was muss ich wissen? 

 

Der Zeitpunkt des Vertragsendes richtet sich nach den gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter ist im § 573c BGB geregelt, diese beträgt drei Monate.

Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonates zum Ablauf des übernächsten Monates zulässig. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag schriftlich dem Vermieter/Verwalter zugegangen sein.

In einigen Mietverträgen kann vereinbart worden sein, dass beide Mietvertragsparteien für eine bestimmte Zeit auf die Inanspruchnahme ihres Kündigungsrechtes verzichten.

Bei Tod des Mieters beläuft sich die Kündigungsfrist ebenfalls auf drei Monate gemäß § 580 BGB.


Ich habe meine Wohnung gekündigt und selbst einen Nachmieter gefunden. Wird dieser von Ihnen akzeptiert?

 

Dieser potenzielle Nachmieter muss alle notwendigen Unterlagen bei uns einreichen. Um Ihnen die Kündigungsfrist zu verkürzen, werden diese Unterlagen bevorzugt geprüft. Werden mietereigene Gegenstände bzw. notwendige Renovierungsarbeiten vom Nachmieter übernommen, geschieht das auf Grund einer freien Vereinbarung zwischen den Parteien.